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   LSG Berlin-Brandenburg, 17.08.2015 - L 25 AS 1931/15 B ER   

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https://dejure.org/2015,21865
LSG Berlin-Brandenburg, 17.08.2015 - L 25 AS 1931/15 B ER (https://dejure.org/2015,21865)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17.08.2015 - L 25 AS 1931/15 B ER (https://dejure.org/2015,21865)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17. August 2015 - L 25 AS 1931/15 B ER (https://dejure.org/2015,21865)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 86b SGG, § 12 Abs 3 S 1 Nr 6 SGB 2
    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Anrechnung von Vermögen auf den Hilfebedarf; Anforderung an die Annahme eines Anordnungsgrundes im einstweiligen Rechtsschutzverfahren über Grundsicherungsleistungen bei vorhandenem Vermögen

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 86b SGG, § 12 Abs 3 S 1 Nr 6 SGB 2
    Einstweilige Anordnung - Anordnungsgrund - Vermögen - Sparbrief - Verwertung nicht offensichtlich unwirtschaftlich - besondere Härte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 86b; SGB II § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 6
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einstweilige Anordnung; Anordnungsgrund; Vermögen; Sparbrief; Verwertung nicht offensichtlich unwirtschaftlich; besondere Härte

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.08.2015 - L 25 AS 1931/15
    Denn ein den Erlass einer einstweiligen Anordnung gebietender Sachverhalt liegt grundsätzlich nur dann vor, wenn während des andauernden Hauptsacheverfahrens die Verletzung grundgesetzlicher Gewährleistungen, hier insbesondere der Gewährleistung des Existenzminimums, zu besorgen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - NVwZ 2005, 927 ff.).
  • BSG, 11.12.2012 - B 4 AS 29/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.08.2015 - L 25 AS 1931/15
    Voraussetzung dafür wäre eine atypische Erwerbsbiografie, die es verhinderte, dass sich der Antragsteller eine angemessene Grundsicherung als Rentenversicherungspflichtiger aufbauen konnte, und eine anderweitige Absicherung für das Rentenalter durch den bestehenden Sparbrief rechtfertigte (vgl. für das Recht der Arbeitslosenhilfe Bundessozialgericht , Urteil vom 20. Oktober 2005 - B 7a/7 AL 76/04 R - zum Recht des SGB II BSG, Urteil vom 11. Dezember 2012 - B 4 AS 29/12 R - beide bei juris; vgl. auch Mecke in: Eicher, SGB 11, 3. Auflage 2013, § 12, Rn. 118 ff. und insbesondere Rn. 124).
  • BSG, 20.10.2005 - B 7a/7 AL 76/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - allgemeine

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.08.2015 - L 25 AS 1931/15
    Voraussetzung dafür wäre eine atypische Erwerbsbiografie, die es verhinderte, dass sich der Antragsteller eine angemessene Grundsicherung als Rentenversicherungspflichtiger aufbauen konnte, und eine anderweitige Absicherung für das Rentenalter durch den bestehenden Sparbrief rechtfertigte (vgl. für das Recht der Arbeitslosenhilfe Bundessozialgericht , Urteil vom 20. Oktober 2005 - B 7a/7 AL 76/04 R - zum Recht des SGB II BSG, Urteil vom 11. Dezember 2012 - B 4 AS 29/12 R - beide bei juris; vgl. auch Mecke in: Eicher, SGB 11, 3. Auflage 2013, § 12, Rn. 118 ff. und insbesondere Rn. 124).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.07.2009 - L 25 AS 769/09

    Einstweilige Anordnung; Anordnungsgrund; Leistungen für Vergangenheit;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.08.2015 - L 25 AS 1931/15
    Denn sollte sich in der Hauptsache ergeben, dass ihm ein Anspruch auf Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II zusteht, wären ihm diese Beträge rückwirkend zu gewähren (vgl. Beschluss des Senats vom 16. Juli 2009 - L 25 AS 769/09 B ER - juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.03.2016 - L 7 AS 122/16
    Maßgeblich ist für diese Beurteilung, dass bei der Prüfung einer Eilbedürftigkeit im Rahmen eines Eilverfahrens alle tatsächlichen Umstände und Selbsthilfepotentiale, insbesondere auch alle tatsächlich verfügbaren finanziellen Eigenmittel, zu berücksichtigen und vorrangig zur Bedarfsdeckung heranzuziehen sind, unabhängig davon, ob sie bei einer abschließenden Bewertung innerhalb eines Hauptsacheverfahrens als Freibeträge anrechnungsfrei bleiben (vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. September 2015 - L 7 AS 1288/15 B ER -, Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. August 2015 - L 25 AS 1931/15 B ER - Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27. Juli 2015 - L 13 AS 205/15 B ER -, Beschluss vom 23. Mai 2007 - L 6 AS 234/07 ER - und Beschluss vom 22. November 2006 - L 9 AS 649/06 ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.08.2017 - L 7 AS 470/17
    Bei der Prüfung einer Eilbedürftigkeit im Rahmen eines Eilverfahrens sind aber alle tatsächlichen Umstände und Selbsthilfepotentiale, insbesondere auch alle tatsächlich verfügbaren finanziellen Eigenmittel, zu berücksichtigen und vorrangig zur Bedarfsdeckung heranzuziehen, unabhängig davon, ob sie bei einer abschließenden Bewertung innerhalb eines Hauptsacheverfahrens als Freibeträge anrechnungsfrei bleiben (vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. September 2015 - L 7 AS 1288/15 B ER -, Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. August 2015 - L 25 AS 1931/15 B ER - Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27. Juli 2015 - L 13 AS 205/15 B ER -, Beschluss vom 23. Mai 2007 - L 6 AS 234/07 ER - und Beschluss vom 22. November 2006 - L 9 AS 649/06 ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.04.2018 - L 7 AS 78/17
    Hinzu kommt, dass die Antragsteller ausweislich des Bewilligungsbescheids vom 24. März 2017 zusätzlich im Streitzeitraum über einen nicht auf die Grundsicherungsleistungen angerechneten Freibetrag aus Erwerbsweinkommen in Höhe von monatlich EUR 124, 00 verfügten, der im Rahmen der Prüfung einer Eilbedürftigkeit im Rahmen eines Eilverfahrens - unabhängig von der abschließenden anrechnungsfreien Bewertung innerhalb eines Hauptsacheverfahrens - als tatsächlich verfügbares finanzielles Eigenmittel zu berücksichtigen gewesen wäre (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 24. März 2016 - L 7 AS 122/16 B ER - Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. September 2015 - L 7 AS 1288/15 B ER -, Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. August 2015 - L 25 AS 1931/15 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2019 - L 7 AS 519/19
    Freibeträge sind dabei im einstweiligen Rechtsschutzverfahren nicht zu berücksichtigen, weil bei der Prüfung einer Eilbedürftigkeit im Rahmen eines Eilverfahrens alle tatsächlichen Umstände und Selbsthilfepotentiale, insbesondere auch alle tatsächlich verfügbaren finanziellen Eigenmittel zu berücksichtigen und vorrangig zur Bedarfsdeckung heranzuziehen sind, unabhängig davon, ob sie bei einer abschließenden Bewertung innerhalb eines Hauptsacheverfahrens als Freibeträge anrechnungsfrei bleiben (vgl. Beschlüsse des Senats vom 23. November 2018 - L 7 AS 936/18 B ER - und vom 24. März 2016 - L 7 AS 122/16 B ER - Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. September 2015 - L 7 AS 1288/15 B ER -, Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. August 2015 - L 25 AS 1931/15 B ER - Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27. Juli 2015 - L 13 AS 205/15 B ER -, Beschluss vom 23. Mai 2007 - L 6 AS 234/07 ER - und Beschluss vom 22. November 2006 - L 9 AS 649/06 ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.06.2018 - L 7 AS 294/18
    Nicht ausreichend ist weiterhin auch der pauschale und im Ergebnis unsubstantiierte Vortrag zu den aus den eingereichten Kontoauszugskopien ersichtlichen Bareinzahlungen und zu den weiteren Erlösen aus der Verpfändung von Schmuck, Münzen etc. Erforderlich wäre bei der selbst vorgetragenen Verfügbarkeit nicht unerheblicher Vermögenswerte jedenfalls ein konkreter Vortrag zum weiteren vorläufigen Einsatz dieser Werte gewesen, da bei der Prüfung einer Eilbedürftigkeit im Rahmen eines Eilverfahrens alle tatsächlichen Umstände und Selbsthilfepotentiale zu berücksichtigen und vorrangig zur Bedarfsdeckung heranzuziehen sind, insbesondere auch alle tatsächlich verfügbaren finanziellen Eigenmittel, unabhängig davon, ob sie bei einer abschließenden Bewertung innerhalb eines Hauptsacheverfahrens als Freibeträge anrechnungsfrei bleiben (vgl. Senatsbeschluss vom 24. März 2016 - L 7 AS 122/16 B ER - Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. September 2015 - L 7 AS 1288/15 B ER -, Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. August 2015 - L 25 AS 1931/15 B ER - Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27. Juli 2015 - L 13 AS 205/15 B ER -, Beschluss vom 23. Mai 2007 - L 6 AS 234/07 ER - und Beschluss vom 22. November 2006 - L 9 AS 649/06 ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.11.2016 - L 7 AS 860/16
    Auch der erfolgte Verweis auf im Rahmen der Berechnung von Leistungsansprüchen nach dem SGB II zu berücksichtigende Freibeträge genügt nicht, weil bei der erforderlichen Prüfung einer Eilbedürftigkeit im Rahmen eines Eilverfahrens alle tatsächlichen Umstände und Selbsthilfepotentiale, insbesondere auch alle tatsächlich verfügbaren finanziellen Eigenmittel, zu berücksichtigen und vorrangig zur Bedarfsdeckung heranzuziehen sind, unabhängig davon, ob sie bei einer abschließenden Bewertung innerhalb eines Hauptsacheverfahrens als Freibeträge anrechnungsfrei bleiben (vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. September 2015 - L 7 AS 1288/15 B ER -, Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. August 2015 - L 25 AS 1931/15 B ER - Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27. Juli 2015 - L 13 AS 205/15 B ER -, Beschluss vom 23. Mai 2007 - L 6 AS 234/07 ER - und Beschluss vom 22. November 2006 - L 9 AS 649/06 ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.10.2020 - L 7 AS 387/20
    Am 12. März hatte sie die zu viel gezahlten Studiengebühren in Höhe von 1.240 Euro erstattet bekommen, die sie zur Bedarfsdeckung einsetzen konnte und musste, weil bei der Prüfung einer Eilbedürftigkeit im Rahmen eines Eilverfahrens alle tatsächlichen Umstände und Selbsthilfepotentiale, insbesondere auch alle tatsächlich verfügbaren finanziellen Eigenmittel, zu berücksichtigen und vorrangig zur Bedarfsdeckung heranzuziehen sind (vgl. z.B. Beschluss des Senats vom 24. März 2016 - L 7 AS 122/16 B ER; Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. September 2015 - L 7 AS 1288/15 B ER -, LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. August 2015 - L 25 AS 1931/15 B ER - LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27. Juli 2015 - L 13 AS 205/15 B ER -, Beschluss vom 23. Mai 2007 - L 6 AS 234/07 ER - und Beschluss vom 22. November 2006 - L 9 AS 649/06 ER), so dass für den Monat März 2020 ein Anordnungsgrund ausscheidet.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.09.2015 - L 11 AS 1157/15
    Ein Anordnungsgrund für Leistungen für die Vergangenheit besteht jedoch grundsätzlich nicht (vgl. hierzu LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. August 2015 - L 25 AS 1931/15 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.07.2018 - L 7 AS 354/18
    Bei der Prüfung einer Eilbedürftigkeit im Rahmen eines Eilverfahrens sind jedoch alle tatsächlichen Umstände und Selbsthilfepotentiale, insbesondere auch alle tatsächlich verfügbaren bzw. von Dritten zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel, zu berücksichtigen und vorrangig zur Bedarfsdeckung heranzuziehen, unabhängig davon, ob sie bei einer abschließenden Bewertung innerhalb eines Hauptsacheverfahrens als Freibeträge oder freiwillige Darlehenszuwendungen anrechnungsfrei bleiben (vgl. Beschluss des Senats vom 24. März 2016 - L 7 AS 122/16 B ER - Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. September 2015 - L 7 AS 1288/15 B ER -, Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. August 2015 - L 25 AS 1931/15 B ER - Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27. Juli 2015 - L 13 AS 205/15 B ER -, Beschluss vom 23. Mai 2007 - L 6 AS 234/07 ER - und Beschluss vom 22. November 2006 - L 9 AS 649/06 ER).
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